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31.08.2026 » LAVT: Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Weida am 19.09.2026
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Landkreises Greiz, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.am Samstag, den 19.09.2026
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
in der „Staatlichen Grundschule Weida Liebsdorf“
(Liebsdorfer Str.10 , 07570 Weida)
gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.
Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.
Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Frau Weihermüller (Sachbearbeiterin der unteren Fischereibehörde des Landkreises Greiz) abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.
Die Ausbildung wird von Herrn Karl-Heinz Bergner durchgeführt, der langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseherausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.
Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:
Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher
Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften
1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei - Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen
Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz
2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben, Schlachten und Töten)
Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht
3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bzw.
Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln
Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 14.09.2026 per E-Mail an: j.heinrich@lavt.de oder an j.heinrich@lavt.de verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Bitte nutzen Sie hiefür das beigefügte Anmeldeformular.
Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:
Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test) .
Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 90 Personen begrenzt. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.
Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Thüringer Fischereigesetz
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
- Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sie finden diese Rechtsgrundlagen auch im Anhang dieser E-Mail.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
30.08.2026 » LAVT: Kormoranbejagung in Thüringen: Rechtssicher handeln, Fischbestände schützen
Die Thüringer Kormoranverordnung gilt.Hier der Link zu einem Film dazu auf YouTube.
Stellungnahmen privater Naturschutzverbände oder fragwürdige Aussagen von Naturschutzbehörden setzen die Verordnung nicht außer Kraft!
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bittet die Jägerschaft, die Möglichkeiten der Vergrämung und des Abschusses verantwortungsvoll und konsequent zu nutzen.
Die Regulierung eines viel zu hohen Kormoranbestandes ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für den Artenschutz!
In Teilen der Thüringer Jägerschaft besteht gegenwärtig Unsicherheit: Dürfen Kormorane an Talsperren, Speicher, Kiesseen, Teichen und Fließgewässer weiterhin geschossen werden? Drohen Jägerinnen und Jägern rechtliche Konsequenzen, wenn sie sich an der Bejagung beteiligen?
Auslöser dieser Fragen ist insbesondere eine Veröffentlichung des NABU Thüringen vom 27. Juli 2026. Darin vertreten der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen die Auffassung, der Abschuss von Kormoranen an nicht fischereiwirtschaftlich genutzten Standgewässern sei rechtswidrig. Die Verbände berufen sich auf eine ihnen vorliegende juristische Bewertung und warnen vor möglichen rechtlichen Folgen.
Diese Veröffentlichung sorgte bei einigen Jägerinnen und Jägern erheblich für Unsicherheit. Deshalb ist eine klare und sachliche Einordnung notwendig.
Die Verbandsauffassungen einiger „Naturschutzverbände“ sind keine verbindlichen Rechtshinweise und ignorieren geltendes Recht - die Thüringer Kormoranverordnung.
Der NABU darf die Thüringer Kormoranverordnung kritisieren, ihre Rechtmäßigkeit infrage stellen und eine andere juristische Auffassung vertreten. Diese Auffassung ist jedoch für niemanden, auch nicht für Jägerinnen und Jäger verbindlich.
Der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen sind private Lobbyorganisationen. Sie sind weder Gerichte noch Vollzugsbehörden. Eine Pressemitteilung oder eine von einem Verband herangezogene juristische Bewertung kann eine geltende Rechtsverordnung nicht außer Kraft setzen, ändern oder außer Vollzug setzen.
Auch eine entschieden formulierte rechtliche Einschätzung bleibt eine unverbindliche Rechtsauffassung. Verbindliche Wirkungen können lediglich von gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Anordnungen oder einer Änderung der Verordnung ausgehen.
Veröffentlichungen und subjektive Aussagen eines privaten Verbandes haben diese Wirkung nicht!
Die Thüringer Kormoranverordnung gilt seit dem 28. März 2026 in ihrer geänderten Fassung. Der zuständige Minister des Thüringer Umweltministerium - Herr Tilo Kummer - hat zum Inkrafttreten ausdrücklich erklärt, dass Kormorane unter den Voraussetzungen der Verordnung künftig nicht nur an Fließgewässern, sondern auch an allen Standgewässern geschossen werden können, wenn sie Schäden an natürlich vorkommenden Tierarten verursachen. Der Minister begründet die Erweiterung ausdrücklich mit dem Schutz der heimischen, aktuell stark gefährdeten Fischbestände vor nachhaltigen Fraßschäden.
Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern ist eine besonders geschützte Vogelart. Seine Tötung ist nur auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahme und innerhalb der Voraussetzungen der Thüringer Kormoranverordnung zulässig.
Kormorane dürfen in Thüringen grundsätzlich vom 16. August bis 31. März erlegt werden, sofern dies der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten dient.
Berechtigt sind insbesondere Fischereiausübungsberechtigte sowie entsprechend beauftragte Personen mit gültigem Jagdschein. In Schutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen. Die Abschüsse sind der unteren Naturschutzbehörde halbjährlich zu melden.
Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Gewässer sollte vor dem Einsatz eine schriftliche Abstimmung mit dem Fischereiberechtigten erfolgen. Das schafft Handlungssicherheit und verhindert vermeidbare Missverständnisse.
Der Kormoran ist neben dem mittlerweile ebenfalls zu hohen Fischotterbestand, die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler unserer heimischen Fischarten. Der hohe Fraßdruck durch Prädatoren verhindert, dass zahlreiche Fischarten das reproduktionsfähige Alter erreichen und sich dauerhaft stabile Bestände entwickeln können.
Ein einzelner Kormoran entnimmt täglich mindestens 500 Gramm Fisch. Bereits kleinere Gruppen entziehen einem Gewässer dadurch innerhalb kurzer Zeit erhebliche Mengen an Fischbiomasse, zerstören die Alterspyramide, das Beute - Räuber - Verhältnis und haben massive Auswirkungen auf das gesamte Gewässerökosystem.
Selbst Gewässer mit einer verbesserten Struktur und Durchgängigkeit können, wie eine Vielzahl von Studien bestätigen, unter dem anhaltenden hohen Fraßdruck von Prädatoren keine stabilen und sich selbst erhaltenden Fischbestände entwickeln.
Strukturverbesserungen, die Durchgängigkeit der Gewässer und eine bessere Wasserqualität sind wichtig, reichen jedoch allein nicht für den guten Zustand unserer heimischen Fischfauna aus. Ihre Wirkung kann sich erst entfalten, wenn der deutlich zu hohe Kormoranbestand nachhaltig reguliert wird.
Allein schon die Ergebnisse des Fisch - Monitorings in Thüringen seit vielen Jahren belegen eindeutig, dass die Hauptursache für die Gefährdung unserer heimischen Fischarten aktuell der zu hohe Kormoranbestand ist.
Darum ist die Kormoranbejagung ein unverzichtbarer Bestandteil des Fischartenschutzes. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Fischereiberechtigten. Die örtlichen Angelvereine kennen die besonders belasteten Gewässerabschnitte, die betroffenen Fischbestände und die regelmäßig genutzten Einflugbereiche.
Die Jägerinnen und Jäger bringen die erforderliche Erfahrung, sichere Waffenhandhabung und jagdliche Disziplin ein.
Die Bejagung wirkt nicht nur durch die Entnahme einzelner Vögel. Bereits regelmäßiger Jagddruck kann dazu beitragen, Kormorane von besonders sensiblen Gewässerabschnitten fernzuhalten. Abschuss und Vergrämung können sich deshalb sinnvoll ergänzen.
Der Landesanglerverband Thüringen ruft die berechtigte Jägerschaft dazu auf, die Möglichkeiten der geltenden Kormoranverordnung konsequent zu nutzen, die Thüringer Berufs- und Angelfischerei zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz zu leisten.
Liebe Jägerinnen und Jäger, sucht den Kontakt zu den örtlichen Anglervereinen und Gewässerbewirtschaftern. Unterstützt eine planvolle, kontinuierliche, rechtskonforme und verantwortungsvolle Kormoranbejagung.
Ohne eine wirksame Regulierung des deutlich zu hohen Kormoranbestandes in Thüringen wird es eine weitere Artenverarmung an und in vielen Thüringer Gewässern geben und ein Großteil unserer heimischen Fischarten werden, wenn überhaupt, nur noch durch Besatzmaßnahmen überleben.
Die Kormoranbejagung ist deshalb keine ergänzende Maßnahme, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Arten- und Gewässerschutz, insbesondere für den Schutz der heimischen Fischfauna.
Doch wir hören in aller Regelmäßigkeit immer wieder die gleichen falschen Behauptungen seitens der Lobbyverbände, insbesondere vom NABU, leider auch von Vertretern einiger Naturschutzbehörden und in den Medien, es wären nicht die Prädatoren, wie der Kormoran Schuld am kritischen Zustand unserer heimischen Fischfauna, sondern die ungenügende Struktur und Durchgängigkeit unserer Gewässer. Doch nunmehr werden sogar die Anglerinnen und Angler für die Gefährdung unserer heimischen Fischfauna verantwortlich gemacht. - Diese würden angeblich viel zu viele Fische fangen.
In was für einer verkehrten Welt leben wir eigentlich, wo unseriöse, falsche Aussagen, welche nichts mit der Realität zu tun haben, ohne saubere Recherchen in den Medien veröffentlich werden oder sogar Eingang in behördliche oder politische Aussagen und Entscheidungen finden.
Was ist die Realität?! - In 7 Monaten, von September bis März, frisst ein einziger Kormoran durchschnittlich über 126 kg und in einem Jahr durchschnittlich über 219 kg Fische. Jeder kann sich selbst ausrechnen, was zum Beispiel allein 1.700 oder 2.000 Kormorane im Jahr fressen.
Eine Anglerin bzw. ein Angler fängt laut Fangstatistik im Durchschnitt deutlich unter 3 kg Fische im Jahr. Sicherlich werden auch von einigen 14 kg und mehr im Jahr gefangen, wie es jetzt der NABU öffentlich behauptet und auch Thema in der letzten Anhörung zum Fischartenschutz im Umweltausschuss des Thüringer Landtages war.
Selbst diese 14 kg liegen deutlich unter dem, was ein einziger Kormoran im Jahr frisst. Die große Mehrzahl der Anglerinnen und Angler kommen laut unseren Erhebungen nicht öfter als 4 bis 6 mal im Jahr zum Angeln und nicht jeder Angeltag ist ein Fangtag! Einige schaffen es zeitlich gar nicht und kommen trotz Fischereierlaubnisschein das gesamte Jahr nicht zum Angeln.
Übrigens ist es die organisierte Angelfischerei, welche mit ihrem privaten Geld, mit einer Vielzahl von Selbstbeschränkungen, von Hege- und Besatzmaßnahmen, Fangbegrenzungen, Mindestmaßen, der Ausweisung von Laichschonstrecken, Fischartenschutzprogrammen, eigenen Bruthäusern u.v.m. einen maßgeblichen Anteil am Überleben unserer heimischen Fischfauna hat.
Doch allein der Einfall von 30 bis 70 Kormoranen in eines unserer sensiblen Thüringer Fließgewässer für wenige Tage reicht aus, um die Arbeit von vielen Jahren zunichte zu machen und den Fischbestand in der betroffenen Gewässerstrecke weitestgehend zu vernichten.
Darum unterstützt der Landesanglerverband Thüringen e. V. als mitgliederstärkster Angler- und Naturschutzverband im Freistaat Thüringen die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Anglervereinen und Fischereiberechtigten aktiv, im Interesse des Biotop- und Artenschutzes. Dazu gehören auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Anglervereinen und Jägern sowie die Bereitstellung geeigneter Muster für schriftliche Beauftragungen.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. dankt dem Landesjagdverband Thüringen e.V., den Kreisjägerschaften sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich aktiv für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften und den Schutz unserer heimischen Fischarten einsetzen auf das Herzlichste.
Kräftiges Petri Heil und Waidmannsheil!
Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.
08.05.2026 » LAVT: Kurs Fischereiaufseher in Erfurt am 27.06.2026
Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Erfurt am 27.06.2026Sehr geehrter Herr Büchner,
die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist unserem Verband ein wichtiges Anliegen.
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
am Samstag, den 27.06.2026
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Rathaus der Landeshauptstadt Erfurt
(Fischmarkt 1, 99084 Erfurt - Bitte nutzen Sie das Parkhaus am Domplatz)
gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.
Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.
Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Herrn Andreas Ellwardt (Sachgebietsleiter der unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt) und Herrn Tim Jung (Sachbearbeiter der unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt) abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.
Die Ausbildung wird von Herrn Karl-Heinz Bergner durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseherausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.
Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:
Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher
Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften
1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei - Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen
Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz
2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben, Schlachten und Töten)
Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht
3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bzw.
Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln
Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 22.06.2026 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.
Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:
Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test) . Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular.
Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 90 Personen begrenzt.
Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Thüringer Fischereigesetz
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
- Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
07.05.2026 » LAVT: Absage & neue Einladung Jugendangeln
Leider müssen wir das geplante Jugendangeln in Kromsdorf aufgrund der aktuellen Wettersituation absagen.Stattdessen lädt der Landesanglerverband Thüringen e.V. die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins im Rahmen seiner Jugendarbeit für
Samstag, den 06. Juni 2026
in der Zeit von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr,
an den Speicher Dachwig, Gewässer Nr. 1
zum Friedfischangeln recht herzlich ein.
Experten geben gern praktische Tipps und vermitteln viel Wissenswertes zu den verschiedenen Methoden des Friedangelns, der richtigen Zusammenstellung der Gerätschaften, zum Ausloten der Wassertiefe, zu Fischködern und zum richtigen Anfüttern.
Die genaue Wegbeschreibung finden Sie auf unserer Homepage www.lavt.de , Gewässer Nr. 1 im Gewässerverzeichnis.
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.
Bitte Hakenlöser, Unterfangkescher und einen ausreichend großen Setzkescher nicht vergessen. Wichtig! – Der Speicher Dachwig befindet sich im Anstau, so dass das Gewässerufer durchaus vernässt sein kann. Darum empfehlen wir, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gummistiefel
mitbringen.
Wir würden uns freuen, die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 02.06.2026 telefonisch oder per E-Mail mit, wie viele Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und wie viele Betreuer aus Ihrem Verein teilnehmen werden. Wir bitten Sie diesen Termin im Interesse einer guten Organisation einzuhalten.
Die Kosten dieser Veranstaltung trägt der LAVT. Allein die An- und Abreise ist eigenständig zu organisieren.
30.04.2026 » LAVT: Einladung - Jugendangeln am Speicher Kromsdorf
Zur freundlichen Erinnerung: Einladung zum Jugendangeln am Speicher Kromsdorf - Veranstaltung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. -Wichtig: Das geplante Jugendangeln findet nicht wie angekündigt am Speicher Dachwig, sondern am Speicher Kromsdorf statt, da wir kurzfristig erfahren haben, dass die Ornithologen an diesem Tag dort den World Migratory Bird Day 2026 durchführen.
NEUER ORT & TREFFPUNKT:
Samstag, den 09. Mai 2026
in der Zeit von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr,
an den Speicher Kromsdorf, Gewässer Nr. 47
22.04.2026 » LAVT: Einladung zum Jugendangeln am Speicher Dachwig
der Landesanglerverband Thüringen e.V. lädt die Kinder- und Jugendlichen Ihres Vereins im Rahmen seiner Jugendarbeit fürSamstag, den 09. Mai 2026
in der Zeit von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr,
an den Speicher Dachwig, Gewässer Nr. 1
zum Friedfischangeln recht herzlich ein.
Experten geben gern praktische Tipps und vermitteln viel Wissenswertes zu den verschiedenen Methoden des Friedangelns, der richtigen Zusammenstellung der Gerätschaften, zum Ausloten der Wassertiefe, zu Fischködern und zum richtigen Anfüttern.
Die genaue Wegbeschreibung finden Sie auf unserer Homepage www.lavt.de , Gewässer Nr.1 im Gewässerverzeichnis.
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.
Bitte Hakenlöser, Unterfangkescher und einen ausreichend großen Setzkescher nicht vergessen.
Wichtig! – Der Speicher Dachwig befindet sich im Anstau, so dass das Gewässerufer durchaus vernässt sein kann. Darum empfehlen wir, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gummistiefel
mitbringen.
Wir würden uns freuen, die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 05.05.2026 telefonisch oder per E-Mail mit, wie viele Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und wie viele Betreuer aus Ihrem Verein teilnehmen werden. Wir bitten Sie diesen Termin im Interesse einer guten Organisation einzuhalten.
Die Kosten dieser Veranstaltung trägt der LAVT. Allein die An- und Abreise ist eigenständig zu organisieren.
13.01.2026 » LAVT - Saalekaskade & Co Preise 2026
Liebe Angelfreunde,anbei die Infos vom LAVT zu den Preisen für die Saalekaskade & Co nebst Bestellformular.
Bei Fragen bitte an den Vorstand wenden.
Gruß i.A. Steffen
Preise JFES Saalekaskade allgemeine Angelgewässer 2026.pdf
Preise JFES Saalekaskade Salmonidengewässer 2026.pdf
Bestellformular Saalekaskade.pdf
24.11.2025 » Einladung zur Jahreshauptversammlung
Hallo Angelfreunde.Wir möchten Euch daran erinnern, dass am 09.01.2026 unsere Jahreshauptversammlung
stattfindet. Da diesmal auch die Vorstandswahl auf der Tagesordnung steht, bitten wir Euch
den Termin vorzumerken und auch war zunehmen!
Also, zahlreiches Erscheinen wird vorausgesetzt!
Wer zur Jahreshauptversammlung Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstands einreichen möchte,
kann dies in der Gruppe tun, per Mail an den Vorstand oder schriftlich in den Briefkasten
alte Schule! Ansonsten steht zur Wiederwahl des jetzigen Vorstandes, dieser in der
aktuellen Besetzung zur Verfügung.
Also, Eure Stimme zählt!
Danke, Euer Vorstand.
11.11.2025 » Weihnachtsfeier wird verschoben
Die diesjährige Weihnachtsfeier wird verschoben.Neuer Termin: 07.02.2026, 17:00 Uhr.
Der Ort wird noch bekannt gegeben.
11.11.2025 » Saalekaskade: Preise & Infos
Für alle Vereinsmitglieder stehen nun Preise und weitere Informationen zur Bestellung von Erlaubnisscheinen für die Saalekaskade zur Verfügung.Bei Interesse beim Vorstand melden!

