Fischereiaufsicht
Fischereiaufseher sind Personen, die Kontrollen am Angelgewässer durchführen dürfen um festzustellen, ob die fischereirechtlichenVorschriften und die Gewässerordnung eingehalten werden. Sie werden von der Unteren Fischereibehörde für 5 Jahre berufen.
Für die Durchführung der Kontrollen gelten die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) sowie der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Fischereiaufseher
Unser Verein stellt selbst folgende Fischereiaufseher:- Gerhardt, Michael
- Köhler, Sebastian
- Leumann, Dag
- Schild, Sven
- Seiler, Jörn
- Thar, Jörg
- Wohlleben, Jonathan
- Zaumseil, Sirko
- Fromm, Ronny ✞ in stillem Gedenken
- Inhaber des Fischereirechts (Besitzer / Pächter des Gewässers)
- Mitarbeiter der Fischereibehörde (Dienstausweis!)
- Polizei
Sollte es während einer Kontrolle zu Beanstandungen kommen und eine Belehrung / Verwarnung nicht ausreichend sein,
wird ein entsprechendes Protokoll über die durchgeführte Kontrolle angefertigt und ggfs. ein Ordnungswidrigkeits- oder
Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine mögliche Beschlagnahmung von Fischen und Fanggeräten ist rechtmäßig.
Verhalten als Angler
Wir gehen davon aus, dass Sie rechtmäßig handeln. Darum bitten wir Sie, sich bei Kontrollen freundlich & besonnen zu verhalten.Die oben genannten Gesetze regeln die Befugnisse der Fischereiaufsicht und somit auch Ihre Rechte als Angler. Sollte es während
einer Kontrolle zu Beanstandungen kommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Verein auf. Den Anweisungen der
Fischereiaufseher ist, zumal diese auch das Hausrecht des Pächters vertreten, zunächst trotzdem Folge zu leisten.
Wir bitten alle Angler, besonders Gäste aus anderen Bundesländern, neben oben genannten Gesetzen besonders auch unsere Gewässerordnung zu beachten.
Informationen für Fischereiaufseher
Alle 4 Jahre ist die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang für Fischereiaufseher gesetzlich vorgeschrieben.Zum 01.02. haben die Fischereiaufseher einen jährlichen Tätigkeitsbericht anzufertigen und bei der Unteren Fischereibehörde abzugeben.
Kontaktdaten der Unteren Fischereibehörde:
- Anschrift: Postfach 1310, 07602 Eisenberg
- Telefon: +49(0)36691-70536
- E-Mail: ordnung@lrashk.thueringen.de