Informationen für Gastangler
Kauf von Berechtigungskarten
Gegen Vorlage Ihres gültigen Fischereischeins können Sie für 9,00 € eine Berechtigungskarte mit 24 Std. Gültigkeit erwerben.Der Vierteljahres-Fischereischein wird bei uns nicht zum Erwerb einer Berechtigungskarte anerkannt.
Der Berechtigungsshein ist für die gesamte Saale-Pachtstrecke gültig. Bitte beachten Sie das Angelverbot in der Schonstrecke.
Sie können online Tageskarten bei den folgenden Anbietern erwerben.
Die Karten kosten dort etws mehr, da die Anbieter Gebühren berechnen und wir netto wieder 9,00 € bekommen.
Dafür gibt es dort keine Öffnungszeiten - Sie können die Berechtigungskarte jederzeit auch an Sonn- und Feiertagen kaufen.
Bitte beachten: Online gekaufte Erlaubnisscheine sind mit der Fangliste zusammen mitzuführen und vorzuweisen.
Es gibt neue Erlaubnisscheine (Tageskarten) nur, nachdem die ausgefüllte Fangliste zurückgegeben wurde.
Die Fangliste können Sie auch HIER herunterladen.
Die Ausgabe anderer Berechtigungsscheine (z.B. Jahreskarten) behält sich der Verein vor.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder werden Sie selbst Vereinsmitglied.
Rückgabemöglichkeiten Fanglisten:
- Online: über die entsprechende Funktion des Online-Anbieters der Tageskarten
- Online: als Scan (PDF) per Kontaktformular
- Online: als Scan (PDF) per E-Mail an kontakt@schoppenteich.de
- Papierform: Vereins-Briefkasten an der Alten Schule, Schulplatz 1, 07774 Dornburg-Camburg
- Papierform: per Postanschrift gemäß Impressum
Wichtige Hinweise
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sind Fanglisten am Ende der Angelberechtigung ausgefüllt zurückzugeben,auch Schneidertage ohne Fangerfolg sind einzutragen. Das gilt auch für elektronische / online gekaufte Berechtigungen.
Es gibt aktuell keine Möglichkeit, Tageskarten vor Ort (herkömmliche Papierform) zu kaufen!
ACHTUNG: Unser Streckenabschnitt gehört NICHT zum Verbund der LAVT-Gewässer!
Die LAVT Berechtigungsscheine sind bei uns ungültig!
Allgemeine Regelungen
Beachten Sie neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen auch unsere Gewässerordnung, sowie die Schonzeiten und Mindestmaße. Wir gehen davon aus, dass Sie rechtmäßig handeln. Darum bitten wir Sie, sich bei etwaigen Kontrollen freundlichund besonnen zu verhalten. Sollte es während einer Kontrolle zu Beanstandungen kommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem
Verein auf. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist, zumal diese auch das Hausrecht des Pächters vertreten, zunächst trotzdem
Folge zu leisten.
Zugang zum Gewässer
Der Zugang zum Gewässer hat nur über öffentliche Wege zu erfolgen, es gilt ein Uferbetretungsrecht von einem Meter, gemessenvom jeweiligen Wasserstand. Davon ausgenommen ist privates oder eingefriedetes Gelände, dieses ist nur mit ausdrücklicher
Einwilligung des Eigentümers zu betreten. Bei der Anfahrt mit Fahrzeugen sind die gültigen Gesetze (StVO, Naturschutzgesetz, Umweltgesetz, Parkordnung) zu beachten.
Hinweise zum Gewässer
Die Saale weist mitunter recht starke Strömungen auf und hat an einigen Stellen reichlich Bestand an Unterwasserpflanzen, Totholzund anderen Hindernissen. Bitte stellen Sie sich und Ihr Gerät vor Angelbeginn darauf ein. Um ein unnötiges verheddern und abreißen
der Montagen zu verhindern, empfehlen wir die Verwendung ausreichend dimensionierter (tragfähiger) Montagen und wenn möglich
die Verwendung von Steinen anstatt Grundblei. Die Verunreinigung des Gewässers mit abgerissenen Bleien und Vorfachschnüren
muss bestmöglichst vermieden werden.