Gewässerordnung
Allgemeine Regeln
- Es gelten generell die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) sowie der
Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) in der jeweils aktuellen Fassung
- Der Fischereischein, die Berechtigungskarte und die Fangliste sind mitzuführen (gilt auch für online gekaufte Karten)
- Vereinsmitglieder haben außerdem ihren Mitgliedsausweis mitzuführen
- Der Vierteljahres-Fischereischein wird bei uns nicht zum Erwerb einer Berechtigungskarte anerkannt
- Das Hältern von Salmoniden (Forellen) ist verboten
- Das Hältern von Köderfischen ist verboten
- Das Hältern zwecks Austausch / Verkauf der Fische ist verboten
- Für Jugendliche mit Jugendfischereischein ist das Hältern grundsätzlich verboten
- Gehälterte Fische dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden
- Alle nicht zurückgesetzten Fische (auch Köderfische) sind umgehend in die Fangliste einzutragen
- Fangbegrenzung für Aal max. 2 Stück pro Angeltag
- Gebietsfremde Arten / Alien-Arten müssen entnommen werden, sofern Schonzeit / Mindestmaß nicht entgegen spricht (z.B. Regenbogenforelle immer, Wels hat Mindestmaß)
- Die Fangliste ist am Ende der Angelberechtigung ausgefüllt zurückzugeben, auch Schneidertage ohne Fangerfolg sind einzutragen.
Rückgabemöglichkeiten: siehe Infos für Gastangler
- Absolutes Angelverbot im Bereich der Schonstrecke von Betonbrücke B88 bis Fußgängerbrücke Wiesenweg
Erlaubte Fanggeräte
- Erlaubt sind 2 Friedfischangeln mit je 1 Einzelhaken
- ... oder 1 Friedfischangel und 1 Raubfischangel mit totem Köderfisch
- ... oder 1 Spinnangel mit bis zu 3 Einfach-, Doppel-, oder Drillingshaken
- ... oder 1 Fliegenrute mit künstlicher Fliege, Nymphe oder Streamer
- ... oder eine Senke max. 1,2m x 1,2m und Maschenweite mind. 14mm (gilt als Friedfischangel)
- Toter Köderfisch am System (Drakovitch, etc.) gilt als Spinnangel
- In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist der Gebrauch von Kunstködern verboten, Fliegenrute ist ab 01.04. erlaubt
- Kescher und Lösegerät (Hakenlöser, Schere, ...) sowie Längenmessgerät (Zollstock, ...) sind mitzuführen
- Es ist für den Zielfisch entsprechend dimensioniertes Angelgerät / -material mitzuführen
Verhalten am Angelplatz
- Der Angelplatz ist in ordentlichem & sauberen Zustand zu hinterlassen; vorgefundener Unrat ist mitzunehmen
- Jeder Angler soll sich so verhalten, dass kein Anderer durch ihn gestört wird (z.B. Lärmbelästigung)
- Für eventuelle Ufer- oder Flurschäden haftet der Angler
- Die Gebote bezüglich Umwelt- & Naturschutz müssen eingehalten werden, dazu gehört auch:
- Müll liegen lassen ist gemäß
ThürNatG und ThürAGKrWG (ehemals ThürAbfG) verboten, Bußgeld 10€ - 2.500€ pro Person
- vom Boden getrennte Lagerfeuer sind nur an den Feuerstellen erlaubt und nur bei Waldbrandstufe kleiner 4,
nicht vom Boden getrennte Feuer sind grundsätzlich verboten, Verbote gemäß ThürWaldG, Bußgeld 50€ - 2.500€ pro Person
- Das Befahren/Betreten der Gelegezone (bewachsener Uferbereich) ist gemäß ThürFischAVO verboten, das gilt besonders für Wassertouristen und Badegäste. Das Anlegen ist für Boots- oder Kanufahrer ausschließlich an gekennzeichneten Bootsausstiegstellen gestattet, Bußgeld von 100€ - 1.000€ pro Person
- Jeder Angler ist angehalten, unter Wahrung der eigenen Sicherheit, bei Verstößen gegen die Bestimmungen und/oder
Verhaltensregeln vor Ort erzieherisch einzugreifen, oder die Fischereiaufsicht bzw. Polizei zu benachrichtigen
Regeln am Schoppenteich
- Angeln am Teich ist nur für Vereinsmitglieder erlaubt
- Angeln am Teich von Termin Anangeln bis Ende November erlaubt
- Fangbegrenzung: je Person und Saison: 4 Karpfen, 2 Schleien, 2 Hechte oder Zander