Fischerei-Lehrgang
Wer in Deutschland angeln will, benötigt einen staatlichen Fischereischein.Jugendfischreischein
Für Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird der Jugendfischreischein von der Gemeindeverwaltung ausgestellt, bei der sich der Wohnsitz des Jugendlichen befindet. Eine Prüfung ist hierfür nicht nötig. Damit wird Kindern und Jugendlichen das Angeln unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson, die selbst im Besitz eines gültigen (nicht Vierteljahres-) Fischereischeines ist, ermöglicht. Sofern die genannten Jugendlichen die Fischereiprüfung bestanden haben, dürfen Sie auch ohne Begleitperson angeln (§27 Abs. 2 ThürFischG).Für unser Gebiet ist das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Dornburg-Camburg, Tel.: +49(0)36427-86712 bzw. 86739 zuständig.
Fischreischein für Erwachsene
Erwachsene und Jugendliche nach dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen für den Fischreischein die staatliche Fischerprüfungvor der zuständigen Unteren Fischereibehörde ablegen. Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einem
staatlich anerkannten Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung voraus.
Wir bieten als relativ kleiner Verein selbst keine Lehrgänge zur Erlangung des Fischreischeins an.
Sollten Sie Interesse an einem solchen Kurs haben, können Sie sich an folgende Stellen in der näheren Umgebung wenden:
SHK - Untere Fischereibehörde Claußstraße 3 DE-07607 Eisenberg Tel.: +49(0)36691-70536 |
Fischerschule Jena Pfälzer Str. 13 DE-07743 Jena Tel.: +49(0)3641-5277657 |
Landesanglerverband Thüringen (LAVT) Magdeburger Allee 34 DE-99086 Erfurt Tel.: +49(0)361-6464233 |
Die Termine, Preise, etc. erfahren Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
Vierteljahresfischereischein
Eine Ausnahme bildet der sogenannte Vierteljahres- oder Touristenfischereischein, der auf Antrag für den Zeitraumvon maximal 3 Monaten in der Gemeindeverwaltung ausgestellt werden kann, wo der Antragstellende wohnt oder
wo er angeln will. Bei uns wäre das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Dornburg-Camburg, Tel.: +49(0)36427-86712
bzw. 86739 zuständig. Der Vierteljahresfischereischein darf von Personen nach vollendetem 14. Lebensjahr
erworben werden. Desweiteren kann dieser nur einmal pro Kalenderjahr beantragt und nicht verlängert werden.
Es ist keine vorherige Prüfung nötig. Beachten Sie, dass einige Pächter und Angelvereine u. U. keine Erlaubnisscheine
an Angler mit diesem Schein austellen. Weitere Informationen finden Sie hier.