Aktuelles aus dem Verein |
« neuer | älter » |
09.11.2025 » Wasserwerte der Saale 10/2025
Leider nehmen wir nur wenige Wasserparameter im Rahmen der Elektrobefischung auf, Herr Neye.Wasserparameter Saale Dornburg-Steudnitz 08.10.2025:
Temperatur 11,8 °C
Leitfähigkeit 589 µS/cm
pH Wert 7,8
Sauerstpffgehalt 10,38 mg/l
Sauerstoffkonzentration 95,7 %
Die TLUBN nimmt an festen Probestellen regelmäßig Messwerte zur Wasserchemie auf, jedoch glaube ich, dass die nächstgelegenen Probestellen in Jena und Camburg liegen. Diese Daten liegen mir aber nicht vor.
Einen schönen Tag
Andreas Lindig
08.11.2025 » LAVT: Info zur Vogelgrippe
Seit 2024 zirkuliert in den USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde.Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf.
Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum.
In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere, wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt.
Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.
Wir bitten daher folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Kontakt vermeiden
- Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
- Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
- Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen
Veterinär- oder Umweltamt melden.
Hygiene beachten
- Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu
waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und
ihren Ausscheidungen
- Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an
Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen.
- Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig
desinfizieren.
Hinweise vor Ort befolgen
- Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch
Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den
offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer
Vögel bitte nicht füttern!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vögeln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel.
Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Geflügelhaltung im Umfeld
- Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht
konsequent einhalten.
- Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI
als hoch bewertet.
- Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der
Geflügelhaltung verwenden.
Aktuelle Situation in Thüringen Stand 23.10.2025
Strengere Regeln nach Vogelgrippe-Fällen
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden. Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.
Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.
13.04.2025 » Protokoll Mitgliederversammlung und wichtige Beschlüsse
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 04.04.2025 gibt es HIER als PDF zur Ansicht.Die wichtigsten Beschlüsse stehen unter Wichtige Beschlüsse zum nachlesen.
Die entspr. Passagen der Gewässerordnung und Beitragszahlung auf der Webseite wurden bereits angepasst. Die Änderung der Satzung erfolgt im Nachgang.
30.03.2025 » Ordnungsgemäße Ladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Liebe Vereinsmitglieder,da wir vorgestern zur Mitgliederversammlung wieder nicht beschlussfähig waren, folgt hiermit die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Per WhatsApp Gruppe wurde der neue Termin bereits angekündigt.
Die folgenden Beschlussvorlagen stehen zur Abstimmung:
• Ausschluss der Mitglieder aus unserem Verein, die bis dato immer noch kein Beitrag geleistet haben ( Verweis auf Satzung § 10)
• Gebühren für Neuaufnahmen 75,- EUR für Erwachsene und 40,- EUR für Jugendliche (Satzung § 29)
• Anhebung Gebühr Jahreskarte von 150,- EUR auf 170,- EUR ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• neue Wahlkommission Rene Reichel und Holger Rommstädt ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• neues Mitglied Kassenrevision Olaf Wolfram ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• Das Vereinsgewässer Schoppenteich dart in Zukunft von Vereinsmitgliedern ganzjährig beangelt werden,
unter strikter Berücksichtigung des Thüringer Fischereigesetzes hinsichtlich Mindestmaße und Schonzeiten!
Diese Vorlagen wurden gestern durch die anwesenden Mitglieder formuliert.
Termin zur Beschlussfassung: Freitag 04.04.2025, 19.00 Uhr Vereinsraum alte Schule.
Wir erwarten eine satzungsgemäße, zahlreiche Teilnahme!
Gruß der Vorstand
17.01.2025 » Restwasserkraftwerk: Protokoll Baustellentermin zum Thema Insel unterhalb Wehr
Im Anhang findet ihr die aktuellsten Informationen zur Baustelle Restwasserkraftwerk an der Saale.Download Protokoll (PDF)
Grüße der Vorstand
10.01.2025 » Termine für 2025 stehen fest
Die Termine der vorab geplanten Arbeitseinsätze und Aktivitäten wurden unter -> Aktuelles -> Termine / Events eingetragen.Wie üblich könnt ihr mit dem kleinen Symbol hinter dem Termin diesen als Kalender-Datei herunterladen und euch z.B. im Handy-Kalender speichern.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig eine Zu-/Absage zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu geben. Nicht erst kurz vorher. Wir können sonst kaum planen was Essensversorung und andere Dinge angeht.
19.12.2024 » Ehrung für 50 Jahre aktive Vereinsmitgliedschaft
Wir ehren Herrn Uwe Westhäuser zu 50 Jahren aktiver Mitgliedschaft in unserem Verein.Er hat alle Wendungen - politisch und zeitgemäß - nicht nur miterlebt, sondern auch aktiv mit gestaltet und unserem Verein durch seine aktive Mitarbeit in unzähligen Stunden, sowie mit Rat und Tat, immer gern bei Seite gestanden. Nicht zuletzt durch sein Engagement in der Jugendgruppe.
Lieber "Weste":
Vielen lieben Dank sagen wir als Verein, der Bürgermeister und der Vorstand des LAVT. Wir wünschen Dir persönlich viele weitere tolle Jahre in unserem Verein und immer beste Gesundheit.
Da Bilder mehr sagen als Worte, hier ein paar Auszüge der Feierlichkeit. Mehr Bilder sind zu finden in der Galerie -> 2024 50 Jahre Weste.













10.08.2024 » Neubau Mindestwasserkraftanlage am Wehr Dorndorf
Zur Information haben wir hier die Dokumente zur Erweiterung der Wasserkraftanlage an unserer Saale-Pachtstrecke für alle Mitglieder*Innen zur Verfügung gestellt.- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis und Plangenehmigung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
11.09.2023 » LAVT Kurs Fischereiaufseher in Weida am 07.10.2023
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Landkreises Greiz, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.am Samstag, den 07.10.2023
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
in der „Staatlichen Grundschule Weida Liebsdorf“
(Liebsdorfer Str.10 , 07570 Weida)
gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.
Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.
Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Frau Weihermüller -Sachbearbeiterin der unteren Fischereibehörde des Landkreises Greiz- abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.
Die Ausbildung wird von Herrn Karl-Heinz Bergner durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.
Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:
Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher
Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften
1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei - Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen
Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz
2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben, Schlachten und Töten)
Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht
3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bzw.
Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln
Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 02.10.2023 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.
Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:
Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test)
Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 50 Personen begrenzt.
Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Thüringer Fischereigesetz
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
- Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sie finden diese Rechtsgrundlagen auch im Anhang dieser E-Mail.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen.

