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24.06.2014 » Geändertes Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) gültig
Es gibt eine am 10.06.2014 geänderte und ab 24.06.2014 gültige Fassung des Thüringer Fischereigesetzes.Die Änderungen in der neuesten Fassung sind hier kurz zusammengestellt:
- §1 Abs. 2:Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf nicht fischereilich genutzte Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich, denen es an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt.
- 2 Abs. 2: Bei der Aufstellung der Hegepläne sind die Belange des Naturschutzes zu beachten.
- §5: aufgehoben
- §17 Abs. 1: In allen stehenden und in allen ständig oder zeitweise fließenden Gewässern sowie in künstlich angelegten und ablassbaren Gewässern darf die Fischerei nur in Fischereibezirken ausgeübt werden.
- §18 Abs. 1 Satz 3: [Eigenfischereibezirk liegt vor...] in stehenden Gewässern in seiner gesamten Ausdehnung.
- §25 Abs. 3: Besatzmaßnahmen dürfen nicht zu Beeinträchtigungen der natürlicherweise vorhandenen Lebensgemeinschaften und von geschützten Arten führen.
- §25 Abs. 6: Alle Fischereiausübungsberechtigten in Fließgewässern sind verpflichtet, in bestehenden Hegegemeinschaften mitzuwirken.
- §27 Abs. 2: Jugendfischereischeininhaber, die die Fischerprüfung bestanden haben, sind von der Begleitpflicht nach Satz 1 befreit.
- §29 Abs. 4: Anglerverbänden kann mit deren Einverständnis die Befugnis verliehen werden, die Fischerprüfung durchzuführen und abzunehmen. Die Verleihung und Entziehung der Befugnis obliegt der obersten Fischereibehörde. Der Beliehene unterliegt der Aufsicht der obersten Fischereibehörde
- §34 aufgehoben
- §35 Abs. 4: Fischereiliche Veranstaltungen wie Hegefischen oder Gemeinschaftsfischen sind der unteren Fischereibehörde bis spätestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen. Die Veranstaltung kann untersagt werden, wenn eine Gefährdung eines angemessenen Fischbestandes, der übrigen Tierwelt und der Ufervegetation durch Auflagen nicht verhindert werden kann oder Vorschriften des Tierschutzgesetzes dem entgegenstehen.
- §42: aufgehoben
- §53: aufgehoben
16.03.2014 » Frühjahrsputz an der Saale
Wegen des späten Hochwassers im letzten Jahr und der zu diesem Zeitpunkt schnell nachwachsenden Vegetation, war im Uferbereich der Saale noch immer viel Müll liegengeblieben, der nach dem Winter nunmehr gut sichtbar wurde. Insbesondere eine große Menge an Autoreifen wurde angeschwemmt oder nach Aufräumarbeiten auf den landwirtschaftlichen Flächen im Uferbereich abgelegt. Die Mitglieder des Sportfischervereins SFV Schoppenteich e.V. beräumten in einem Arbeitseinsatz am Samstag den 15.03.2014 freiwillig einen Teil des Uferbereiches der Saale im Bereich Dorndorf von großen Mengen Plastikmüll und alten Autoreifen. Problematisch ist jedoch die weitere Entsorgung der gesammelten Altreifen. Der gemeinnützig geführte Verein ist finanziell nicht in der Lage, die Entsorgungskosten zu tragen und hofft auf Angebote zur zeitnahen Entsorgung durch die zuständigen Behörden.