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SFV Schoppenteich e.V.


Angelsportverein im Saaletal Dornburg-Camburg / Thüringen

 

Aktuelles aus dem Verein

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22.08.2019 » LAVT: Einladung Turnierangeln Goldisthal 15.09.2019




12.08.2019 » Vermehrt Müll an der Saale hinterlassen

In eigener Sache und im Allgemeininteresse machen wir darauf aufmerksam, dass vermehrt Müll an unseren Gewässern aufgefunden wurde. Dieser mag sicherlich oftmals von Wassertouristen stammen, oft genug aber sind es eindeutig Hinterlassenschaften von Anglern. Das beweisen zum Beispiel gefundene Wurmdosen, Vorfachpäckchen und verstreuter Mais. Wir als Verein pflegen die Angelstellen am Gewässer und müssen oft genug den Müll dann selbst kostenpflichtig entsorgen. Liebe Angler und Wassertouristen: Nehmt euren Müll wieder mit! Ihr verstoßt gegen unsere Gewässerordnung, das ThürNatG und das ThürAbfG. Unser Verein hat sich jetzt dazu entschlossen, auf eigene Kosten zu jedem lokal verkauften Erlaubnisschein einen für den Käufer kostenlosen Müllbeutel mit auszugeben. Wir hoffen auf die Vernunft und bieten den Anglern hiermit die Möglichkeit, den Angelplatz sauber zu verlassen. Als Pächter des Gewässers behalten wir uns vor, eine schwarze Liste anzulegen und widerrechtlich handelnden Personen keine Erlaubnisscheine mehr auszustellen. Wer erwischt wird, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 10€ – 2.500€ pro Person rechnen. Wir setzen aber grundsätzlich auf Einsicht, da in der heutigen Zeit jedem klar sein müsste, dass an den Flussläufen die Vermüllung der Weltmeere beginnt und durch die Mitnahme des Mülls jeder einen realistischen und zumutbaren Eigenbeitrag dagegen leisten kann.

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11.08.2019 » Verbot von Lagerfeuern

Ein großes Problem ist, dass sowohl von Wassertouristen als auch von Anglern oftmals mehr oder weniger kleine Lagerfeuer angelegt werden. Dazu werden teilweise Bäume und andere Gehölze abgeschnitten oder sogar gefällt. Besonders in den Sommermonaten muss jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass es keine gute Idee ist, ein nicht vom Boden getrenntes Feuer, zum Teil sogar auf trockenem Grasschnitt und unter überhängenden Bäumen, anzuzünden. Gesetzlich ist das Verschneiden & Fällen von nicht in eigenem Besitz befindlichen Gehölzen sowie das nicht vom Boden getrennte Anlegen von Lagerfeuern gemäß ThürWaldG grundsätzlich verboten. Wir haben an einigen Angelplätzen Feuerstellen (in der Erde vergrabene Metallringe) angelegt. Es ist – sofern die aktuelle Waldbrandstufe unter 3 liegt – ausschließlich an diesen Stellen erlaubt, Feuer zu machen. Ab Waldbrandstufe 3 ist grundsätzlich kein Feuer erlaubt. Wer außerhalb der angelegten Feuerstellen oder zu hoher Waldbrandstufe Feuer entzündet, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 50€ – 2.500€ pro Person rechnen.

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10.08.2019 » Wassertouristen vs. Angler

Es kommt in den Sommermonaten gehäuft vor, dass sich Angler gegen Wassertouristen zur Wehr setzen müssen. Die Boots- oder Kanufahrer sind der Meinung, dass die Ränder und Ufer entlang der Saale mit zu den nutzbaren Attraktionen Ihrer Bootstour gehören. Dem ist nicht so! Leider scheinen das Verhalten im und am Gewässer bzw. die Grundlagen der betreffenden Gesetze nicht Bestandteile der Belehrung seitens der Bootsverleiher zu sein. Das Betreten oder Befahren der Gelegezone (das ist der Rand des Gewässers, also das Ufer) ist gemäß ThürFischVO verboten. Ausgenommen sind berechtigte Angler, Fischereiaufseher und einige Behörden. Das Anlegen mit Booten, Kanus, etc. ist für Wassertouristen ausschließlich an gekennzeichneten Bootsausstiegstellen gestattet. Wenn wir also die Bootsfahrer bitten unsere Angelplätze sofort zu verlassen, ist das nur gut gemeint. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht und mit Bußgeldern von 100€ - 1.000€ pro Person geahndet werden. Das gilt übrigens auch für Badegäste!


30.07.2019 » LAVT: Einladung zum Landesjugendlager

Hiermit laden wir die Kinder- und Jugendlichen Ihres Vereins recht herzlich zu den Thüringer Jugendangeltagen an den Herbslebener Teichen, welche gemeinsam vom Sportfischerverein Unstrut e.V. Herbsleben und dem Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) organisiert werden, ein.
Die Jugendangeltage beginnen am Samstag, dem 24. August, Anreise ab 10.00 Uhr, und
enden am Sonntag, dem 25. August gegen 14.00 Uhr.

Die An- und Abreise ist von Ihrem Verein zu organisieren.
Wir werden wie jedes Jahr unser Bestes geben und versuchen, den Kindern zwei erlebnisreiche Angeltage zu gestalten. Für ein abwechslungsreiches Programm, Angeln in landschaftlich attraktiv gelegenen Gewässern und leckere Verpflegung ist natürlich gesorgt. Ein genauer Ablaufplan der Jugendangeltage liegt diesem Schreiben bei.
Unser Verband ist dem Sportfischerverein Unstrut e.V. Herbsleben, seinem Vorstand und Mitgliedern sehr dankbar, dass sie den Junganglern aus allen unseren Vereinen diese sehr attraktive Teichlandschaft mit dem wunderschönen Gelände rund um das Anglerheim zur Verfügung stellt.
In den letzten Jahren haben wir mit über 300 Teilnehmern eine Größenordnung erreicht, welche eine noch exaktere Planung und genaue Einhaltung der für die Veranstaltung geltenden Regeln erfordert. Das bedeutet für die Organisatoren viel Arbeit und eine große Verantwortung. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung ist deshalb den Anweisungen des Einlasspersonals und der Ordnungskräfte unbedingt Folge zu leisten bzw. würden wir uns freuen, wenn Sie diese kooperativ mit unterstützen. Es wäre für alle unsere Vereine, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen sicherlich ein großer Verlust, wenn wir die Thüringer Jugendangeltage nicht mehr an den Herbslebener Teichen durchführen können.

Grundsätzliches
1. Neu! - Das Mitnehmen größerer Mengen an Lebensmitteln an die Angelplätze ist nicht gestattet. Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot) sind ausschließlich nur auf dem Gelände des Anglerheims einzunehmen.
Auf Verlangen ist das farbige Armband, welches alle registrierten Teilnehmer erhalten, vorzuzeigen. Diese können selbstverständlich Getränke mit an den Angelplatz nehmen.
2. Nicht registrierte Personen, ohne Armband, haben das eingefriedete Gelände am Anglerheim mit den Verpflegungsstützpunkten zu verlassen bzw. müssen für Getränke und Verpflegung bezahlen.
2. Auf Grund des begrenzten Platzangebotes können je Verein max. 4 Betreuer sowie 14 Kinder und Jugendliche teilnehmen.
Ein Betreuer ist somit für mindestens 3 und mehr Jungangler verantwortlich.
Diese Festlegung ist unbedingt zu beachten. Eventuelle Ausnahmen sind mit der Geschäftsstelle des LAVT vorher abzustimmen.
3. Wichtig! - Im Interesse einer reibungslosen Vorbereitung der Veranstaltung und der Fairness hat die Anreise erst am Samstag, frühestens ab 10.00 Uhr, und nicht bereits am Vortag zu erfolgen.
Wer dennoch am Freitag anreist, hat seinen Angelplatz bis spätestens Samstag,
9.00 Uhr zu räumen, sich ab 10 Uhr am Einlass einzutragen und neu einweisen
zu lassen.

Wichtige Hinweise
1. Es ist ausschließlich nur das Ansitzangeln auf Fried- und Raubfisch erlaubt.
2. Angeln mit Kunstködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch etc. ist zu den Thüringer Jugendangeltagen nicht gestattet. Bitte Spinnruten zu Hause lassen!
3. Der Einlass und die Zuweisung der Angelplätze finden nicht vor dem Anglerheim, sondern bereits in Höhe des Kalkwerkes statt. Ziel ist es, für mehr Ruhe bei der Anreise und eine geordnete Zuweisung der Angelplätze zu sorgen.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Angelplatz!
Bitte erinnern Sie die Jungangler daran, neben Ihrem Angelzeug und persönlichen Sachen, möglichst ein eigenes Zelt, eine Luftmatratze, Bettzeug, Schlafsack oder Decke, entsprechende Wechselsachen und Regenbekleidung mitzubringen. Die Kinder, welche kein eigenes Zelt haben, werden in einem großen Gemeinschaftszelt untergebracht.
Es gelten die gleichen Angelbedingungen, wie in den vergangenen Jahren. Vereine/ Betreuer, die das erste Mal teilnehmen, erhalten nach Eröffnung der Jugendangeltage eine genaue Einweisung.
Wichtig! – Die Herbslebener Teiche sind ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet und es ist mit Kontrollen durch die zuständigen Naturschutzbehörden zu rechnen. Grundsätzlich dürfen PKWs nicht am Ufer der Gewässer abgestellt werden. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen zu parken. Bitte leisten Sie den Anweisungen der Ordnungskräfte des ausrichtenden Vereins unbedingt Folge.
4. Die Teilnahmegebühr zu den Thüringer Jugendangeltagen beträgt, wie im vergangenen Jahr, für Kinder- und Jugendliche 15,- Euro Betreuer 25,- Euro und ist bis zum 21.08.2019 auf das Konto des LAVT zu überweisen. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte den Vereinsnamen und als Kennwort LJL ein.
Im Rahmen einer ordentlichen Vorbereitung der Jugendangeltage bitten wir Sie, uns bis spätestens 21.08.2019 die genaue Teilnehmerzahl Ihres Vereines mitzuteilen.
Wir freuen uns schon jetzt auf eine rege Teilnahme, wünschen allen Mädchen und Jungen viel Spaß und große Fische. Allen Betreuerinnen und Betreuern schon jetzt ein großes Dankeschön dafür, dass Sie sich Zeit für die Kinder und Jugendlichen ihres Vereines nehmen und ihnen diese zwei schönen Tage ermöglichen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ablaufplan   Einverständniserklärung


17.07.2019 » Neuer Fischereilehrgang in Apolda

Zum 12.10.2019 beginnt wieder ein Fischereilehrgang in Apolda mit Herrn Kluge.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Fischerei-Lehrgang


16.07.2019 » LAVT: Einladung zum Fliegenfischertag in Saalfeld

Gemeinsam mit dem AV Saalfeld/ Saale e.V. führt der Landesanglerverband Thüringen e.V. einen Fliegenfischertag am Samstag, dem 27.07.2019 von 10.00 – 17:00 Uhr auf dem Gelände des Anglerheims am Weidig in 07318 Saalfeld durch und lädt dazu herzlich ein.

Programmablauf:
1. Fliegenbinden, Rutenvorstellung, Wurftechniken
2. Fliegenziel- und Weitwerfen mit Spezialisten
3. Erfahrungsaustausch und Fachsimpeleien in gemütlicher Atmosphäre
4. Praktisches Angeln mit der Fliegenrute an der Saale unter Anleitung von Spezialisten – für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr frei

Für diesen Tag ist ein separater Erwerb eines Angelerlaubnisscheines für die Saale, für Erwachsene notwendig. Der AV Saalfeld / Saale als Pächter des Gewässers ermöglicht allen Jugendlichen Teilnehmern der Veranstaltung ein kostenfreies Fischen mit der Fliegenrute von 10:00 bis 17:00 Uhr. Es erfolgt die Ausgabe entsprechender Angelerlaubnisscheine am Veranstaltungsort. Bitte gültige Fischereischeine mitbringen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt, es brennt der Holzkohlegrill für leckere Rostbratwurst.
Für die Organisation der Veranstaltung bitten wir um eine verbindliche Teilnehmermeldung an die Geschäftsstelle bis zum 25.07.2019.



03.06.2019 » LAVT: Einladung zum Bootsangeln am 15.06.2019 Hohenwartetalsperre Altenroth

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bietet allen interessierteren Mitgliedern ein
Bootsangeln auf der Hohenwartetalsperre für Samstag, den 15.06.2019 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Altenroth an.

Im Programm ist vorgesehen, mit mehreren Booten gegen 10.00 Uhr unter Anleitung von ortskundigen Anglern zu starten. Es werden unter anderem Tricks und Tipps zum Raubfischangeln vermittelt. Bitte neben der Spinnrute und Köder, den Kescher nicht vergessen. Teilnehmer, die im Besitz eigener Schwimmwesten sind, sollten diese unbedingt mitbringen.

Wir bitten um eine schriftliche Teilnahmemeldung per E-Mail an die Geschäftsstelle in Erfurt bis zum 12. 06. 2019, da nur eine begrenzte Anzahl an Booten zur Verfügung steht. Die Teilnehmergebühr für das Bootsangeln beträgt inklusive Fischereierlaubnisschein, fachkundiger Betreuung (Guide), einem Lunchpaket und Getränk insgesamt nur 30,00 Euro. Bezahlung erfolgt vor Ort. Wichtig! - Erst nach erfolgter Bestätigung Ihrer Anmeldung zum Bootsangeln durch den LAVT ist eine Teilnahme verbindlich gebucht.

Voraussetzung für die Teilnahme am Bootsangeln für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene ist die Vorlage eines Schwimmnachweises oder einer unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung, welche diesem Schreiben beiliegt. Bei Minderjährigen muss diese vom Erziehungsberichtigten unterzeichnet sein.

Anfahrtsbeschreibung:

Aus Richtung Saalfeld kommend:
Saalfeld Richtung Kaulsdorf, in Kaulsdorf links Richtung Hohenwarte abbiegen.
Nach ca. 4km rechts über die Staumauer und bis Drognitz fahren.
In Drognitz an der Kreuzung links Richtung Altenbeuten. In Altenbeuten der Ausschilderung Mühlenfähre folgen.

Aus Richtung Schleiz kommend:
Schleiz in Richtung Remptendorf fahren.
Weiter Richtung Ziegenrück.
In Liebengrün weiter nach Liebschütz.
In Liebschütz links Richtung Drognitz und dem Straßenverlauf ca. 3,5 km folgen bis rechts eine starke Rechtsbiegung nach Altenbeuten – Mühlenfähre kommt.
Immer der Beschilderung Mühlenfähre Altenroth folgen.

Ansprechpartner direkt vor Ort ist Frau Ilona Grüner, Handynummer 0162-2501800.


22.05.2019 » LAVT: Absage Jugendangeln an der Bleilochtalsperre

Aufgrund zu geringer Teilnahme der Jugendlichen sowie unsicheren Wetterverhältnissen, wird die Veranstaltung Jugendangeln an der Bleilochtalsperre am 25.05.2019 seitens des LAVT abgesagt.




17.05.2019 » LAVT: Fliegenfischertag an der Weißen Elster

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. führt gemeinsam mit dem SFV Goldene Aue Greiz e.V. für alle Interessierten
(Jugendliche und Erwachsene) einen Fliegenfischertag am Samstag, dem 01.06.2019, von 13.00 bis ca. 18.00 Uhr an der Weißen Elster in Rothenthal bei Greiz durch.

Treffpunkt: Rothenthal bei Greiz (direkt in Rothenthal, rechts hinter Brücke über Weiße Elster (Fluss);
- in Greiz aus Richtung Gera/Zeulenroda (A4/A9) kommend am Kreisverkehr Richtung Plauen fahren, Hauptstraße bis Rothenthal folgen;
- aus Richtung Reichenbach (A 72) durch Greiz Hauptstraße Richtung Gera, am Kreisverkehr Richtung Plauen.
- Adresse für Navigationsgeräte: An der Goldenen Aue 10, 07973 Greiz

Für Getränke und Speisen wird gesorgt. Bitte eigenes Angelgerät (Rute/Rolle/Schnur, Stiefel/Wathose) mitbringen, da Leihgeräte nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen! An diesem Tag ist ausschließlich Fliegenfischen gestattet!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend darum, Ihre Teilnehmer bis zum 28.05.2019 in der Geschäftsstelle anzumelden.