.
wappen

SFV Schoppenteich e.V.


Angelsportverein im Saaletal Dornburg-Camburg / Thüringen

 

Aktuelles aus dem Verein

« neuer | älter »

17.12.2019 » Termine Fischereilehrgang 2020

Am 22.02./23.02.2020 und 29.02./01.03.2020 findet wieder ein Fischereilehrgang in Apolda mit Herrn Kluge statt.
Weitere Infos unter Fischerei-Lehrgang auf unserer Webseite.


16.10.2019 » Terminverschiebung Abangeln

Das Abangeln am Schoppenteich verschiebt sich um eine Woche auf den 09.11.2019 ab 13:00 Uhr.



07.10.2019 » LAVT: Einladung zum fischereipolitischen Forum

Sehr geehrte Mitglieder,

am 27. Oktober 2019 haben wir in Thüringen Landtagswahlen und in den aktuellen Wahlprogrammen werden die unterschiedlichsten Themen angesprochen, doch auch dieses Mal sucht man fischereiliche Aspekte vergebens.

Zunehmend wird von den verschiedenen Interessengruppen, aber auch von einigen Parteien versucht die Angelfischerei weiter einzuschränken oder sogar zu verbieten.

Nur wenn wir geschlossen, mit fachlich fundierten Argumenten dagegen auftreten und uns klar positionieren, haben wir eine Chance, dass wir heute und auch spätere Generationen unser Hobby weiterhin ausüben können.

Das auf Grund der Initiativen unseres Verbandes, uns die höchsten Repräsentanten der deutschen Berufs- und Angelfischerei

- der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes e.V., Herr Dr. Gero Hocker sowie
- die Präsidentin des Deutschen Angelfischereiverbandes e.V. und Vizepräsidentin des Deutschen Fischereiverbandes e.V., Frau Dr. Christel Happach-Kasan

fischereipolitisch vor den Landtagswahlen unterstützen und wir mit allen wichtigen Parteien in eine offene Diskussion gehen, hat es in der Historie der alten Bundesrepublik, als auch im vereinten Deutschland, so noch nicht gegeben.

Damit wir von der Politik auch ernst genommen werden, ist es wichtig, dass möglichst viele Vereine mit ihren Vertretern an diesem so wichtigen Ereignis teilnehmen. Wir wären nicht glaubwürdig und würden auch nicht mehr ernst genommen, wenn die Vertreter der politischen Parteien vor leeren Reihen sitzen. Darum nochmals unsere Bitte, nehmt an diesem fischereipolitischen Forum am 12. Oktober 2019 teil und stellt der Politik Eure Fragen bzw. zeigt allein durch eine zahlreiche Teilnahme Stärke.

Alles weitere findet Ihr in der Einladung und den Wahlbausteinen:

Einladungsschreiben
Anfahrtsskizze
Fragenkatalog 1
Fragenkatalog 2




30.09.2019 » Herbst-Termine der Jugendgruppe

Die Jugendgruppe trifft sich im Herbst zu folgenden Terminen:
Alle Interessierten sind wie immer herzlich eingeladen.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Jugendgruppe.



27.09.2019 » LAVT: Einladung Fischereipolitisches Forum




26.09.2019 » LAVT: Einladung Bildungsveranstaltung Fördermittel




22.08.2019 » LAVT: Einladung Turnierangeln Goldisthal 15.09.2019




12.08.2019 » Vermehrt Müll an der Saale hinterlassen

In eigener Sache und im Allgemeininteresse machen wir darauf aufmerksam, dass vermehrt Müll an unseren Gewässern aufgefunden wurde. Dieser mag sicherlich oftmals von Wassertouristen stammen, oft genug aber sind es eindeutig Hinterlassenschaften von Anglern. Das beweisen zum Beispiel gefundene Wurmdosen, Vorfachpäckchen und verstreuter Mais. Wir als Verein pflegen die Angelstellen am Gewässer und müssen oft genug den Müll dann selbst kostenpflichtig entsorgen. Liebe Angler und Wassertouristen: Nehmt euren Müll wieder mit! Ihr verstoßt gegen unsere Gewässerordnung, das ThürNatG und das ThürAbfG. Unser Verein hat sich jetzt dazu entschlossen, auf eigene Kosten zu jedem lokal verkauften Erlaubnisschein einen für den Käufer kostenlosen Müllbeutel mit auszugeben. Wir hoffen auf die Vernunft und bieten den Anglern hiermit die Möglichkeit, den Angelplatz sauber zu verlassen. Als Pächter des Gewässers behalten wir uns vor, eine schwarze Liste anzulegen und widerrechtlich handelnden Personen keine Erlaubnisscheine mehr auszustellen. Wer erwischt wird, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 10€ – 2.500€ pro Person rechnen. Wir setzen aber grundsätzlich auf Einsicht, da in der heutigen Zeit jedem klar sein müsste, dass an den Flussläufen die Vermüllung der Weltmeere beginnt und durch die Mitnahme des Mülls jeder einen realistischen und zumutbaren Eigenbeitrag dagegen leisten kann.

muell-20190729.jpg


11.08.2019 » Verbot von Lagerfeuern

Ein großes Problem ist, dass sowohl von Wassertouristen als auch von Anglern oftmals mehr oder weniger kleine Lagerfeuer angelegt werden. Dazu werden teilweise Bäume und andere Gehölze abgeschnitten oder sogar gefällt. Besonders in den Sommermonaten muss jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass es keine gute Idee ist, ein nicht vom Boden getrenntes Feuer, zum Teil sogar auf trockenem Grasschnitt und unter überhängenden Bäumen, anzuzünden. Gesetzlich ist das Verschneiden & Fällen von nicht in eigenem Besitz befindlichen Gehölzen sowie das nicht vom Boden getrennte Anlegen von Lagerfeuern gemäß ThürWaldG grundsätzlich verboten. Wir haben an einigen Angelplätzen Feuerstellen (in der Erde vergrabene Metallringe) angelegt. Es ist – sofern die aktuelle Waldbrandstufe unter 3 liegt – ausschließlich an diesen Stellen erlaubt, Feuer zu machen. Ab Waldbrandstufe 3 ist grundsätzlich kein Feuer erlaubt. Wer außerhalb der angelegten Feuerstellen oder zu hoher Waldbrandstufe Feuer entzündet, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 50€ – 2.500€ pro Person rechnen.

feuer-20190731.jpg


10.08.2019 » Wassertouristen vs. Angler

Es kommt in den Sommermonaten gehäuft vor, dass sich Angler gegen Wassertouristen zur Wehr setzen müssen. Die Boots- oder Kanufahrer sind der Meinung, dass die Ränder und Ufer entlang der Saale mit zu den nutzbaren Attraktionen Ihrer Bootstour gehören. Dem ist nicht so! Leider scheinen das Verhalten im und am Gewässer bzw. die Grundlagen der betreffenden Gesetze nicht Bestandteile der Belehrung seitens der Bootsverleiher zu sein. Das Betreten oder Befahren der Gelegezone (das ist der Rand des Gewässers, also das Ufer) ist gemäß ThürFischVO verboten. Ausgenommen sind berechtigte Angler, Fischereiaufseher und einige Behörden. Das Anlegen mit Booten, Kanus, etc. ist für Wassertouristen ausschließlich an gekennzeichneten Bootsausstiegstellen gestattet. Wenn wir also die Bootsfahrer bitten unsere Angelplätze sofort zu verlassen, ist das nur gut gemeint. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht und mit Bußgeldern von 100€ - 1.000€ pro Person geahndet werden. Das gilt übrigens auch für Badegäste!